Inklusion messen
Die Vorgabe ist klar: Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Unterricht – auch und gerade jener, die durch gesellschaftliche Barrieren behindert werden oder von Rassismus betroffen sind. Inwiefern einzelne Schulen dieser Vorgabe entsprechen, wird in den deutschen Bundesländern unterschiedlich überprüft.
Den Instrumenten der Schulinspektion und den politischen Interessen dahinter ist Anne Piezunka in ihrer Dissertation nachgegangen. Eine Zusammenfassung ihrer Ergebnisse bietet der neue WZBrief Bildung.
Kurz: Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern, was auch politische Gründe hat. Eins aber ist überall ähnlich: Interessensverbände und Betroffenengruppen werden zu wenig gehört.