#teilenstattsplitten - ein Comic über das Ehegattensplitting

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In einem gemeinsamen Projekt von Jutta Allmendinger (WZB-Präsidentin), Janina Kugel (Aufsichtsrätin) und Monika Schnitzer (Wirtschaftsweise), das die Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Gestaltung schlägt, entwickelte das Autorinnenteam von MoneyMatters.art das Comic-Essay (zum Download).

Es soll das komplexe Thema Ehegattensplitting anschaulich erklären und einen Anstoß zu einer gerechteren Aufteilung von Einkommen, Erwerbs- und Sorgearbeit geben.

 

Was ist Ehegattensplitting?

Der Begriff Ehegattensplitting beschreibt einen Steuertarif für Ehepaare. Verheiratete Paare können in Deutschland zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Entscheiden sich die Partner für die Zusammenveranlagung, gilt das Ehegattensplitting. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Eheleute getrennt ermittelt, dann aber zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Auf dieser Basis wird die Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt. Das Ehepaar wird als eine Steuergemeinschaft behandelt, unabhängig davon, wer welches Einkommen erzielt.

 

Wie wirkt das Ehegattensplitting?

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Die größten Steuervorteile ergeben sich, wenn die Einkommen der Partner sehr unterschiedlich sind. Der Grund dafür ist die Steuerprogression: Mit der Höhe des Einkommens steigt die Lohnsteuerbelastung nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Verdient eine Person z. B. 30.000 Euro und die andere Person 60.000 Euro im Jahr, werden durch das Ehegattensplitting nicht die tatsächlichen Einkommen besteuert, sondern ein hypothetisches Einkommen von jeweils 45.000 Euro (30.000 + 60.000 = 90.000 : 2).

Im Beispiel bedeutet dies, dass die Steuerlast der Person, die 30.000 Euro zum Gesamteinkommen beiträgt, durch das Splitting höher ist als bei der Individualbesteuerung, die Steuerlast der Person, die 60.000 Euro verdient, ist niedriger.

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Der Splittingvorteil ist am größten, wenn die Einkommensdifferenz mit einem hohen Steuersatz einhergeht. Im Extremfall kann dieser sogar fünfstellig werden. Folglich fallen die größten Steuerersparnisse durch das Splitting in den oberen Einkommensklassen mit traditioneller Arbeitsteilung an: 40 % der Splittingvorteile entfallen auf die Top 20 % Einkommensbeziehenden. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, verschwindet der Steuervorteil vollständig. Rund 90 % der Ehegatten in der Steuerklasse 5 sind Frauen, die damit die Hauptlast der Steuerabzüge im Jahr tragen. In diesem Fall verringert sich ihr oft geringeres Nettoeinkommen noch weiter.

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Das Ehegattensplitting hat noch eine weitere Wirkung: durch die Wahl der Steuerklasse. Für ein Ehepaar ist sowohl die Steuerklassenkombination 4/4 als auch 3/5 möglich. Es lohnt sich monatlich aber am meisten, wenn sich ein unterschiedlich verdienendes Paar für die Steuerklassenkombination 3/5 entscheidet, das heißt, die höher verdienende Person die Steuerklasse 3 mit den geringeren Abzügen und die geringer verdienende Person die Steuerklasse 5 mit den höheren Abzügen wählt.

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Auch die Annahme, Eheleute legten ihre Einkommen einfach zusammen und gewährten sich gleiche Zugriffsrechte, unabhängig von den jeweiligen Beiträgen zum Haushaltseinkommen, scheint nicht haltbar. 

Die familienökonomische Forschung geht vielmehr davon aus, dass die Verfügungsmacht innerhalb des Haushaltes mit dem Einkommensanteil steigt. Das bedeutet, dass Ehefrauen oft weniger Verfügungsmacht über das Haushaltseinkommen haben als Ehemänner.

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Ein niedrigerer Verdienst ist auch maßgeblich für einen geringeren Rentenanspruch im Alter. Schließlich erschwert das Ehegattensplitting den Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn man es sich später anders überlegt oder der höherverdienende Partner aus irgendeinem Grund ausfällt: Durch fehlende Berufserfahrung und veraltete Qualifikationen sind Einkommenseinbußen für Frauen die Regel, wenn sie nach einer "Kinderpause" wieder in größerem Umfang erwerbstätig sind.

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Armutsrisiken entstehen aber nicht nur für Frauen, sondern generell für Familien, wenn der oder die Hauptverdienende seine Erwerbstätigkeit verliert oder reduzieren will oder muss — wie zuletzt in der Corona-Krise zu beobachten.

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Der Neunte Familienbericht der Bundesregierung, der Zweite Gleichstellungsbericht sowie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums fassen den Stand der Wissenschaft so zusammen: Das Ehegattensplitting ist durchaus kein neutrales Steuerinstrument, das die familiäre Selbstbestimmung gewährleistet, sondern es beeinflusst die Aufteilung der Betreuungs- und Erwerbsarbeit von verheirateten Männern und Frauen. International wird das Ehegattensplitting als ein wesentlicher Grund für das geringe Erwerbsvolumen verheirateter Frauen in Deutschland angesehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Neunte Familienbericht (ähnlich wie die anderen Gremien) zunächst die Standardkombination der Steuerklassen 4/4 mit Faktorverfahren (zur Berücksichtigung des Splittingvorteils im laufenden Jahr). So verteilen sich die Steuerlasten angemessen, während die Gesamtsteuerbelastung für das Paar konstant bleibt. Mittelfristig empfiehlt sich der Übergang zu einem ausgeglicheneren Steuermodell, bei dem nur Freibeträge zwischen Partnern mit Kindern übertragen werden können (ähnlich wie beim Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen bei Geschiedenen, das so genannte Realsplitting).

Warum sollten wir das Ehegattensplitting durch eine zeitgemäßere Familienbesteuerung ersetzen?

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Kritisch ist der Steuerungseffekt des Ehegattensplittings, da es eine einseitige Aufteilung von Pflege- und Erwerbsarbeit zwischen den Partnern in der Familie begünstigt. Im internationalen Vergleich setzt das deutsche Steuersystem mit die negativsten Arbeitsanreize für die Frauen. Dies hat Konsequenzen für die finanzielle Absicherung von Frauen und ihren Familien.

Insbesondere bei der Steuerklassenkombination 3/5 vergrößern sich die zuvor bestehenden Unterschiede in den Bruttoeinkommen zwischen den Partnern bei den monatlichen Nettoeinkommen noch einmal deutlich. Dies wiederum hat erhebliche Auswirkungen auf mögliche Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld), die auf Basis der Nettolöhne berechnet werden - das heißt, wiederum haben insbesondere verheiratete Frauen niedrigere und insbesondere verheiratete Männer höhere Leistungsansprüche infolge des Ehegattensplittings.

 

20.9.2021