Donnerstag, 3. März 2011

Rule of Law oder Juristokratie?

Symposium

Gerichte gehören institutionell zu den großen Globalisierungsgewinnern. Seit 1990 gibt es kaum eine neue Verfassung ohne ein starkes Verfassungsgericht. Verfassungsgerichte spielen auch in der Praxis eine zunehmend gewichtige Rolle im politischen System liberaler Demokratien. Gerichte wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg oder der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sind seit Jahrzehnten einflussreiche Akteure. Vereinfachend lässt sich von einer Verrechtlichung der Politik und einer Politisierung des Rechts sprechen. Was erklärt diese Entwicklung? Was leisten diese Gerichte, was ist ihre Funktion? Wirkt diese Institutionalisierung von „Rule of Law“ sich positiv aus? Oder handelt es sich um eine politisch und demokratietheoretisch zweifelhafte Tendenz zur Juristokratie? Wie lässt sich das eine vom anderen unterscheiden?