Reform der Privatschulregulierung - aktueller Stand und Perspektiven

Abstract

Das Grundgesetz der Bundesrepublik schützt in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 die Freiheit, private Schulen zu errichten und zu betreiben. Die Verfassung enthält in Art. 7 Abs. 4 Satz 2 bis 4 jedoch auch Vorgaben die sicherstellen sollen, dass private Ersatzschulen der Aufsicht der Schulbehörden unterstehen, bestimmte Qualitätskriterien einhalten und für Schüler*innen aller Einkommensschichten zugänglich sind. Letzteres soll die Entstehung von sozial abgeschotteten Eliten- oder Standesschulen verhindern.

Das Forschungsprojekt „Reform der Privatschulregulierung – aktueller Stand und Perspektiven“ erhebt den aktuellen Stand der Privatschulregulierung in den 16 Bundesländern mit Blick auf die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und stellt Gelingensbedingungen für die Durchsetzung einer fairen Privatschulregulierung fest. Hierfür werden umfangreiche Dokumentenanalysen zu der Rechtslage in den Bundesländern und leitfadengestützte Expert*inneninterviews zu der Praxis der Schulaufsichtsbehörden durchgeführt.