Montag, 16. Dezember 2019

Autonomes Fahren auf der Anklagebank

Eine fiktive Gerichtsverhandlung zu selbstfahrenden Autos

Künstliche Intelligenz (KI) – das sind Computersysteme, Maschinen und Roboter, die selbstständig dazulernen können. KI steckt im Smartphone, in Verkehrsleitsystemen und in vielen Maschinen in Haushalt und Fabrik. Ersetzen Roboter Menschen oder verbessern sie unser Arbeitsleben und unseren Alltag? Wie kann KI verantwortungsvoll genutzt werden?

Die Vision klingt vielversprechend: Schon bald sollen wir uns im Auto bequem und sicher zurücklehnen können und die freie Zeit für sinnvollere Beschäftigungen nutzen, als die Aufmerksamkeit ständig auf die Straße richten zu müssen. Zugleich schüren Nachrichten von Unfällen mit (teil-)autonomen Fahrzeugen Zweifel an der Reife der Technologie und werfen Fragen auf: Wie weit ist die wissenschaftliche und technische Entwicklung auf dem Weg zum autonomen Fahren tatsächlich? Welche Hürden stehen der Einführung der Technik noch im Weg? Nach welchen ethischen Gesichtspunkten lassen wir die Algorithmen in Gefahrensituationen entscheiden?

In einer fiktiven Gerichtsverhandlung – und mit einem innovativem Veranstaltungsformat – soll über den Umgang mit selbstfahrenden Autos verhandelt werden. Juristinnen und Juristen stellen das Gericht, die Anklage und Verteidigung dar, Expertinnen und Experten fungieren als Sachverständige, während das Publikum den vorgetragenen Argumenten als Jury zuhört. Nach der Verhandlung berät sich das Publikum und entscheidet seinerseits über den überzeugendsten Umgang mit selbstfahrenden Autos. Ein Interview mit weiteren Informationen über das Veranstaltungsformat finden Sie hier.

Diskutieren Sie mit:
Susanne Beck, Leibniz Universität Hannover, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie
Weert Canzler, WZB, Forschungsgruppe Wissenschaftspolitik und Sprecher des Leibniz-Forschungsverbundes Energiewende
Ralf Imhof, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Professur für Wirtschaftsprivatrecht
Markus Maurer, Technische Universität Braunschweig, Institut für Regelungstechnik
Rainer Rehak, Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft, Forschungsgruppe Quantifizierung und gesellschaftliche Regulierung
Daniela Sprengel, Leibniz Universität Hannover, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie

Die Veranstaltung ist Teil von Wissenschaft kontrovers, einer Diskussionsreihe von Wissenschaft im Dialog im Wissenschaftsjahr 2019 – Künstliche Intelligenz. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

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Kontakt
Michael Wingens
michael.wingens [at] w-i-d.de
Anmeldefrist
Wir bitten um Anmeldung bis zum 12.12.2019.
friederike.theilen-kosch [at] wzb.eu
Kinderbetreuung

Das WZB bietet für die Zeit der Veranstaltung Kinderbetreuung an. Wir bitten um Anmeldung bis zum 02.12.2019 an friederike.theilen-kosch [at] wzb.eu.

Veranstaltungsort
WZB, Reichpietschufer 50, 10785 Berlin, Raum A 300
Montag, 16. Dezember 2019
Beginn 19:00 Uhr
Veranstalter
WZB und Wissenschaft im Dialog

Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgerecht. Bitte teilen Sie Friederike Theilen-Kosch (friederike.theilen-kosch [at] wzb.eu) mit, wenn Sie besondere Unterstützung benötigen.

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